Verwaltungsgerichtshof 2011/12/0074

2011/12/0074Verwaltungsgerichtshof04.09.2014

Regest

Änderung der Zuständigkeit Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen Zurückweisung wegen Unzuständigkeit Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1 Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/12/0074

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.09.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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