2011/12/0074•Verwaltungsgerichtshof 2011/12/0074
2011/12/0074Verwaltungsgerichtshof04.09.2014
Änderung der Zuständigkeit Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen Zurückweisung wegen Unzuständigkeit Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1 Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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