2011/12/0073•Verwaltungsgerichtshof 2011/12/0073
2011/12/0073Verwaltungsgerichtshof21.01.2015
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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