Verwaltungsgerichtshof 2011/11/0225

2011/11/0225Verwaltungsgerichtshof20.11.2014

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/11/0225

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.11.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Ärztekammer für Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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