2011/11/0217•Verwaltungsgerichtshof 2011/11/0217
2011/11/0217Verwaltungsgerichtshof21.11.2013
Begründung Begründungsmangel
Der Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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