2011/11/0185•Verwaltungsgerichtshof 2011/11/0185
2011/11/0185Verwaltungsgerichtshof21.11.2013
Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6 Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Ärztekammer für Oberösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzten.
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