Verwaltungsgerichtshof 2011/11/0165

2011/11/0165Verwaltungsgerichtshof16.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/11/0165

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang des bekämpften Disziplinarerkenntnisses wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Österreichische Tierärztekammer hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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