2011/11/0133•Verwaltungsgerichtshof 2011/11/0133
2011/11/0133Verwaltungsgerichtshof02.04.2014
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Ermessen
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat der Ärztekammer für Burgenland Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.