Verwaltungsgerichtshof 2011/11/0072

2011/11/0072Verwaltungsgerichtshof16.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/11/0072

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.2013

Spruch

Der Bescheid wird wegen Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Die Ärztekammer für Wien hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzten.

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