Verwaltungsgerichtshof 2011/11/0060

2011/11/0060Verwaltungsgerichtshof06.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/11/0060

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.03.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Österreichischen Zahnärztekammer Aufwendungen in der Höhe von Euro 610,60 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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