2011/11/0001•Verwaltungsgerichtshof 2011/11/0001
2011/11/0001Verwaltungsgerichtshof21.11.2013
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet Ermessen VwRallg8 Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete Ermessen Besondere Rechtsgebiete Diverses
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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