Verwaltungsgerichtshof 2011/11/0001

2011/11/0001Verwaltungsgerichtshof21.11.2013

Regest

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet Ermessen VwRallg8 Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete Ermessen Besondere Rechtsgebiete Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/11/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.11.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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