2011/10/0203•Verwaltungsgerichtshof 2011/10/0203
2011/10/0203Verwaltungsgerichtshof24.07.2013
Säumnisbeschwerde Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5
Das Verfahren wird eingestellt.
Die Universität Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 773,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren des Beschwerdeführers wird abgewiesen.
Das Begehren der belangten Behörde auf Zuerkennung von Kostenersatz wird abgewiesen.
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