Verwaltungsgerichtshof 2011/10/0203

2011/10/0203Verwaltungsgerichtshof24.07.2013

Regest

Säumnisbeschwerde Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/10/0203

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.07.2013

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Die Universität Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 773,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren des Beschwerdeführers wird abgewiesen.

Das Begehren der belangten Behörde auf Zuerkennung von Kostenersatz wird abgewiesen.

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