Verwaltungsgerichtshof 2011/10/0100

2011/10/0100Verwaltungsgerichtshof27.03.2014

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/10/0100

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.03.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Kostenzuspruch findet nicht statt.

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