2011/10/0091•Verwaltungsgerichtshof 2011/10/0091
2011/10/0091Verwaltungsgerichtshof30.01.2014
Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen Zurückweisung wegen Unzuständigkeit Kassatorische Entscheidung Formalentscheidung Verhältnis zu anderen Materien und Normen Devolution Berufungsrecht Diverses
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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