2011/10/0076•Verwaltungsgerichtshof 2011/10/0076
2011/10/0076Verwaltungsgerichtshof22.10.2013
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat der Wirtschaftsuniversität Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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