Verwaltungsgerichtshof 2011/10/0058

2011/10/0058Verwaltungsgerichtshof08.10.2014

Regest

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/10/0058

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.10.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Kostenbegehren der beschwerdeführenden Partei wird als unbegründet abgewiesen.

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