2011/10/0017•Verwaltungsgerichtshof 2011/10/0017
2011/10/0017Verwaltungsgerichtshof17.09.2014
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die beschwerdeführende Partei hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.