2011/09/0111•Verwaltungsgerichtshof 2011/09/0111
2011/09/0111Verwaltungsgerichtshof05.09.2013
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.302,10 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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