2011/09/0040•Verwaltungsgerichtshof 2011/09/0040
2011/09/0040Verwaltungsgerichtshof05.09.2013
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Inhalt des Spruches Diverses Besondere Rechtsgebiete Mängel im Spruch Nichtangabe der verletzten Verwaltungsvorschrift Allgemein "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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