2011/08/0327•Verwaltungsgerichtshof 2011/08/0327
2011/08/0327Verwaltungsgerichtshof11.12.2013
Entgelt Begriff Anspruchslohn Entgelt Begriff
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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