Verwaltungsgerichtshof 2011/08/0186

2011/08/0186Verwaltungsgerichtshof04.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/08/0186

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.09.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenbegehren der belangten Behörde wird abgewiesen.

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