Verwaltungsgerichtshof 2011/08/0182

2011/08/0182Verwaltungsgerichtshof11.12.2013

Regest

Entgelt Begriff Anspruchslohn

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/08/0182

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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