Verwaltungsgerichtshof 2011/08/0162

2011/08/0162Verwaltungsgerichtshof02.07.2013

Regest

Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit Dienstnehmer Begriff Verfahrensrecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/08/0162

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.07.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenbegehren der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse wird abgewiesen.

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