Verwaltungsgerichtshof 2011/07/0237

2011/07/0237Verwaltungsgerichtshof20.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/07/0237

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.03.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführenden Parteien haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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