Verwaltungsgerichtshof 2011/07/0236

2011/07/0236Verwaltungsgerichtshof23.04.2014

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Besondere Rechtsgebiete Anforderung an ein Gutachten Sachverständiger Aufgaben Gutachten rechtliche Beurteilung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/07/0236

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit er unter Spruchpunkt I. den Ausspruch mit folgendem Wortlaut enthält:

"Das Material des Erdwalls ist zur Verfüllung des Grabens auf Parzelle 1, KG D (Grundeigentümer H L), zu verwenden, überschüssiges Material ist zu verführen.",

wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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