Verwaltungsgerichtshof 2011/07/0218

2011/07/0218Verwaltungsgerichtshof28.05.2015

Regest

Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Beweismittel Sachverständigenbeweis Anforderung an ein Gutachten Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/07/0218

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.05.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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