2011/07/0187•Verwaltungsgerichtshof 2011/07/0187
2011/07/0187Verwaltungsgerichtshof26.09.2013
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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