Verwaltungsgerichtshof 2011/07/0179

2011/07/0179Verwaltungsgerichtshof23.01.2014

Regest

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3 Verfahrensbestimmungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/07/0179

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.01.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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