Verwaltungsgerichtshof 2011/07/0167

2011/07/0167Verwaltungsgerichtshof25.07.2013

Regest

Säumnisbeschwerde Säumnisbeschwerde Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §33 Abs1 Zuspruch von Aufwandersatz gemäß §58 Abs2 VwGG idF BGBl 1997/I/088

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/07/0167

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.07.2013

Spruch

Die zur hg. Zl. 2011/07/0167 anhängige Säumnisbeschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Die belangte Behörde hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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