Verwaltungsgerichtshof 2011/07/0147

2011/07/0147Verwaltungsgerichtshof18.12.2014

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/07/0147

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.12.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführenden Parteien haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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