Verwaltungsgerichtshof 2011/07/0095

2011/07/0095Verwaltungsgerichtshof26.09.2013

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/07/0095

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang der den beschwerdeführenden Parteien erteilten Aufträge wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat jeder beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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