Verwaltungsgerichtshof 2011/07/0006

2011/07/0006Verwaltungsgerichtshof25.09.2014

Regest

Parteiengehör offenkundige notorische Tatsachen Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Besondere Rechtsgebiete freie Beweiswürdigung Parteiengehör Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/07/0006

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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