2011/06/0214•Verwaltungsgerichtshof 2011/06/0214
2011/06/0214Verwaltungsgerichtshof12.08.2014
Das Beschwerdeverfahren wird bis zur Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Union in jener Rechtssache, in der er mit hg. Beschluss vom 16. Oktober 2013, Zl. 2012/04/0040, angerufen wurde, ausgesetzt.
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