Verwaltungsgerichtshof 2011/06/0201

2011/06/0201Verwaltungsgerichtshof21.03.2014

Regest

Planung Widmung BauRallg3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/06/0201

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.03.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von EUR 381,90 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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