Verwaltungsgerichtshof 2011/06/0164

2011/06/0164Verwaltungsgerichtshof07.08.2013

Regest

Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/06/0164

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.08.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Antrag der belangten Behörde auf Zuspruch von Aufwandersatz wird abgewiesen.

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