2011/06/0094•Verwaltungsgerichtshof 2011/06/0094
2011/06/0094Verwaltungsgerichtshof07.11.2013
Planung Widmung BauRallg3 Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Baubewilligung BauRallg6
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerinnen haben dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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