Verwaltungsgerichtshof 2011/06/0094

2011/06/0094Verwaltungsgerichtshof07.11.2013

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Baubewilligung BauRallg6

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/06/0094

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.11.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerinnen haben dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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