2011/06/0088•Verwaltungsgerichtshof 2011/06/0088
2011/06/0088Verwaltungsgerichtshof08.09.2014
Planung Widmung BauRallg3 Baurecht Nachbar
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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