Verwaltungsgerichtshof 2011/06/0088

2011/06/0088Verwaltungsgerichtshof08.09.2014

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Baurecht Nachbar

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/06/0088

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.09.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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