Verwaltungsgerichtshof 2011/06/0007

2011/06/0007Verwaltungsgerichtshof03.10.2013

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Baurecht Nachbar

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/06/0007

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.10.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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