Verwaltungsgerichtshof 2011/06/0004

2011/06/0004Verwaltungsgerichtshof24.04.2014

Regest

Anforderung an ein Gutachten Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer Sachverständiger Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Bautechniker Ortsbild Landschaftsbild Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/06/0004

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.04.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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