Verwaltungsgerichtshof 2011/05/0200

2011/05/0200Verwaltungsgerichtshof06.11.2013

Regest

Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Besondere Rechtsgebiete Baurecht Gutachten Parteiengehör Parteiengehör Sachverständigengutachten Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/05/0200

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.11.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 und den erst- bis siebentmitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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