2011/05/0194•Verwaltungsgerichtshof 2011/05/0194
2011/05/0194Verwaltungsgerichtshof23.07.2013
Baurecht Bauordnungen der Länder Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Baurecht Nachbar
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat an Aufwendungen dem Land Niederösterreich EUR 1.348,30, der erstmitbeteiligten Partei EUR 2.493,40 und der zweitmitbeteiligten Gemeinde EUR 2.489,40 jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Kostenmehrbegehren der erstmitbeteiligten Partei wird abgewiesen.
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