Verwaltungsgerichtshof 2011/05/0194

2011/05/0194Verwaltungsgerichtshof23.07.2013

Regest

Baurecht Bauordnungen der Länder Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Baurecht Nachbar

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/05/0194

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.07.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat an Aufwendungen dem Land Niederösterreich EUR 1.348,30, der erstmitbeteiligten Partei EUR 2.493,40 und der zweitmitbeteiligten Gemeinde EUR 2.489,40 jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren der erstmitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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