Verwaltungsgerichtshof 2011/05/0175

2011/05/0175Verwaltungsgerichtshof06.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/05/0175

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.11.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 610,60 zu ersetzen. Das Kostenersatzbegehren der mitbeteiligten Marktgemeinde wird abgewiesen.

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