2011/05/0145•Verwaltungsgerichtshof 2011/05/0145
2011/05/0145Verwaltungsgerichtshof10.12.2013
Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Ein Kostenersatz findet nicht statt.
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