Verwaltungsgerichtshof 2011/05/0145

2011/05/0145Verwaltungsgerichtshof10.12.2013

Regest

Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/05/0145

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.12.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Ein Kostenersatz findet nicht statt.

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