Verwaltungsgerichtshof 2011/05/0135

2011/05/0135Verwaltungsgerichtshof05.03.2014

Regest

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Gebäudehöhe BauRallg5/1/5 Baubewilligung BauRallg6 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Berufungsverfahren BauRallg11/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/05/0135

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.03.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben an Aufwendungen der Bundeshauptstadt Wien insgesamt EUR 610,60 und der mitbeteiligten Partei insgesamt EUR 1.106,40 jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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