Verwaltungsgerichtshof 2011/05/0131

2011/05/0131Verwaltungsgerichtshof23.07.2013

Regest

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/05/0131

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.07.2013

Spruch

I. Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der Spruchpunkte 7.), 9.), 13.) und 15.) wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

II. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Die Bundeshauptstadt Wien hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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