2011/05/0089•Verwaltungsgerichtshof 2011/05/0089
2011/05/0089Verwaltungsgerichtshof15.05.2014
Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Begründung Begründungsmangel Anforderung an ein Gutachten Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Bautechniker Ortsbild Landschaftsbild
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Die Bundeshauptstadt Wien hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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