Verwaltungsgerichtshof 2011/05/0080

2011/05/0080Verwaltungsgerichtshof08.04.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/05/0080

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.04.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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