Verwaltungsgerichtshof 2011/05/0071

2011/05/0071Verwaltungsgerichtshof08.04.2014

Regest

Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten Rangordnung freie Beweiswürdigung Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Parteiengehör Sachverständigengutachten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/05/0071

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.04.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 sowie der erstmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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