Verwaltungsgerichtshof 2011/05/0052

2011/05/0052Verwaltungsgerichtshof05.03.2014

Regest

Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/05/0052

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.03.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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