Verwaltungsgerichtshof 2011/05/0031

2011/05/0031Verwaltungsgerichtshof08.04.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/05/0031

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.04.2014

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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