2011/04/0177•Verwaltungsgerichtshof 2011/04/0177
2011/04/0177Verwaltungsgerichtshof23.05.2014
Kein Zuspruch KeinZuspruch von Aufwandersatz gemäß §58 Abs2 VwGG idF BGBl 1997/I/088
Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt; das Verfahren wird eingestellt.
Aufwandersatz wird nicht zugesprochen.
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