Verwaltungsgerichtshof 2011/04/0177

2011/04/0177Verwaltungsgerichtshof23.05.2014

Regest

Kein Zuspruch KeinZuspruch von Aufwandersatz gemäß §58 Abs2 VwGG idF BGBl 1997/I/088

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/04/0177

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.05.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt; das Verfahren wird eingestellt.

Aufwandersatz wird nicht zugesprochen.

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